Karlsruher Institut für
Wirschaftforschung
KIWIFO
7. Resümee
Der Versicherungspflichtige wird durch die gesetzliche Rentenversicherung gehindert, für das Geld, welches er für die Versicherung beitragen muss,
Kapital (mit höherer Ertragskraft) zu erwerben.
Solches Kapital könnte der Versicherungspflichtige vererben, etwa an seine Kinder. Das Vermögen, welches sich der Versicherungspflichtige erarbeitet
hat, bliebe in der Familie. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird nichts vererbt. Das dafür von dem Versicherungspflichtigen aufgewendete
Vermögen geht an den Versicherungsträger verloren.
Die gesetzliche Rentenversicherung trägt zur Vermögenskumulation bei wenigen Reichen und damit zum langfristigen Zusammenbruch der Volkswirt-
schaft bei.
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Die Excel-Datei mit allen Berechnungen erhalten Sie unter
www.kiwifo.de/Altersrente.xlsx
Ergänzung vom 10.09.2025
Die Sorgen um die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Altersrente reißen nicht ab, Wir sind in
unserer Studie unter „4.2. Unsicherheiten existieren auf beiden Seiten“ bereits kurz darauf ein-
gegangen. Von erlauchten Kreisen wird (erneut)
•
die Anhebung des Renteneintrittsalters,
•
die Anpassung der Bestandsrenten an die Preisentwicklung statt an die Löhne,
•
die Definition des Standardrentners mit 47 Beitragsjahren und
•
die Wiedereinsetzung des „Nachhaltigkeitsfaktors“ in der Rentenanpassungsformel verlangt
(Grimm, Haucap, Kolev, Wieland, Die gesetzliche Rentenversicherung: Diagnose und Therapie
im Jahr 2025, https://table.media/assets/rente_2025.pdf). Auch soll auf
•
die Ausweitung der Mütterrente verzichtet und
•
die Rente ab 63 sollte abgeschafft werden
(aaO). All dies verstärkt den Eindruck, dass die breite Bevölkerung zugunsten weniger Reicher um ihr selbst erarbeitetes Vermögen betrogen wird.
Ergänzung vom 05.12.2025
Heute hat der Bundestag das umstrittene „Rentenpaket“ verabschiedet (https://www.bundestag.de/…rentenpaket-1128720). Damit wird der Regie-
rungsentwurf vom 01.10.2025 (BtDrs. 21/1929 https://dserver.bundestag.de/…2101929.pdf) in Kraft treten. Aus der Gesetzesbegründung (aaO. S. 18)
geht hervor, dass die im Jahr 2019 eingeführte sogenannte „Haltelinie“, mit der das Rentenniveau bei 48 % (vgl. https://www.t-
online.de/finanzen/…rente-.html) vor einem Absinken geschützt werden soll und welche zum 01.07.2025 ausgelaufen wäre, bis zum 01.07.2031 weiter
gelten soll: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der
Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne"
(aaO. S. 18 oben). Dazu wird der Bund weitere Zuschüsse beisteuern müssen, was ebenfalls in diesem Gesetz geregelt ist. Ungeachtet der weiteren
Regelungspunkte dieses neuen Gesetzes zeigt schon der genannte Punkt, dass eine stabile und „sichere“ Altersrente keine Selbstverständlichkeit ist.
Wenn die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sich verändern (insbesondere infolge von Unternehmensinsolvenzen und Massenentlassungen),
dann können auch die Rentenzahlungen – ungeachtet des Wegfalls von Rentenberechtigten durch Tod – nur stabil bleiben, wenn der Bund die Diffe-
renzen zwischen Beiträgen und Renten mit seinem Bundeszuschüssen bezahlt, also folglich den Steuerzahler von heute bzw. den von morgen und
übermorgen belastet.
All dies zeigt, wie wichtig der möglichst breite Geldfluss in unserer Volkswirtschaft und damit insbesondere die Binnenwirtschaft auch für die
Altersrente ist. Da aber die Verwandlung dieses Geldflusses in einen „Nil in der Wüste“ von der Politik nicht gestoppt wird (sie hat dieses Problem
allem Anschein nach noch überhaupt nicht erkannt), wird die Altersrente auch in Zukunft ein krankes Sorgenkind bleiben.
1. Einführung
Ludwig Erhards höchstes politisches Ziel war erklärtermaßen, in Deutschland das alte
Ressentiment zwischen Arm und Reich zu beseitigen, eine Hierarchie, welche gekenn-
zeichnet "war auf der einen Seite durch eine dünne Oberschicht, welche sich jeden
Konsum leisten konnte, wie andererseits durch eine quantitativ sehr breite Unterschicht
mit unzureichender Kaufkraft".
…
Was, so werden Sie fragen, hat das mit unserer Altersrente zu tun? Kaum ein Thema
wird bei uns in Deutschland seit Jahrzehnten so heiß diskutiert wie das der Altersrente.
Dabei ist ein Gesichtspunkt, den wir in Anbetracht des Postulats von Ludwig Erhard
"Wohlstand für Alle" für sehr bedeutend halten, anscheinend noch überhaupt nicht
öffentlich aufgefallen und noch weniger diskutiert worden.
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